Kurz gesagt: Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Wichtig sind eine ärztliche Stellungnahme und eine kurze Beschreibung, wie stark Sie der Haarverlust im Alltag belastet. Der Widerspruch ist kostenlos.
Häufige Gründe für eine Ablehnung
- Der Haarverlust wird als nicht ausreichend ausgeprägt eingestuft.
- Die Diagnose fehlt auf dem Rezept oder ist unklar.
- Eine Echthaarperücke wurde ohne Begründung beantragt.
- Bei Männern wird der Haarverlust oft als nicht entstellend bewertet.
Widerspruch in 4 Schritten
- Frist notieren: Im Bescheid steht, bis wann Sie widersprechen können – meist ein Monat.
- Kurz schriftlich widersprechen: Ein formloses Schreiben genügt: Name, Versichertennummer, Datum des Bescheids und der Satz, dass Sie Widerspruch einlegen. Die Begründung können Sie nachreichen.
- Ärztliche Stellungnahme besorgen: Bitten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, Diagnose, Ausmaß und Dauer des Haarverlusts zu beschreiben – bei Echthaar auch den Grund.
- Begründung ergänzen: Beschreiben Sie in eigenen Worten, wie sich der Haarverlust auf Ihren Alltag auswirkt. Fotos können helfen.
Wo Sie Unterstützung bekommen
Hilfe bieten die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), Verbraucherzentralen, Sozialverbände sowie Krebsberatungsstellen. Auch wir helfen Ihnen gern bei den Unterlagen zur Perücke: 05223 189 70 83.
Häufige Fragen
Kostet ein Widerspruch Geld?
Nein, das Widerspruchsverfahren bei der Krankenkasse ist kostenlos.
Was, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?
Dann ist eine Klage beim Sozialgericht möglich. Lassen Sie sich dazu beraten, zum Beispiel bei einem Sozialverband.
Mehr zur Kostenübernahme: Was zahlt die Krankenkasse?
Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Stand: November 2026.