Kurz gesagt: Bei krankheitsbedingtem Haarverlust zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen festen Betrag für eine Perücke (Hilfsmittel „Haarersatz“). Bei den Ersatzkassen sind das seit Februar 2026 für eine Kunsthaar-Perücke rund 440 € (Kurzzeitversorgung) bzw. rund 837 € (Langzeitversorgung), jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Dazu kommt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 €.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Perücke?
Die Kasse übernimmt die Kosten, wenn der Haarverlust krankheits- oder behandlungsbedingt ist und eine Ärztin oder ein Arzt eine Perücke verordnet. Typische Anlässe sind eine Chemotherapie, kreisrunder Haarausfall (Alopecia areata) oder andere Formen von großflächigem Haarverlust. Leichter, gleichmäßig verteilter Haarausfall reicht in der Regel nicht aus.
Beträge der Ersatzkassen 2026
Die Ersatzkassen (z. B. TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) haben seit 1. Februar 2026 einheitliche Vertragspreise für Erwachsene:
| Versorgung | Mindest-Tragedauer | Betrag inkl. MwSt. |
|---|---|---|
| Kunsthaar-Perücke, Kurzzeitversorgung | 6 Monate | ca. 440 € |
| Kunsthaar-Teilperücke, Kurzzeitversorgung | 6 Monate | ca. 420 € |
| Kunsthaar-Perücke, Langzeitversorgung | 12 Monate | ca. 837 € |
| Echthaar-Perücke, Langzeitversorgung | 15 Monate | ca. 1.159 € |
| Echthaar-Teilperücke, Langzeitversorgung | 15 Monate | ca. 937 € |
Für Kinder und Jugendliche gelten höhere Sätze. AOK, BKK und IKK haben eigene Verträge mit abweichenden Beträgen – fragen Sie bei Ihrer Kasse nach oder rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern.
Kurzzeit- oder Langzeitversorgung?
Die Kurzzeitversorgung ist für vorübergehenden Haarverlust gedacht, zum Beispiel während einer Chemotherapie. Die Langzeitversorgung gilt, wenn die Haare voraussichtlich dauerhaft oder über lange Zeit nicht nachwachsen. Sie muss in der Regel von der Kasse genehmigt werden.
Was ist mit Echthaar?
Eine Echthaarperücke übernimmt die Kasse nur, wenn Kunsthaar nachweislich nicht in Frage kommt, etwa bei einer ärztlich bestätigten Unverträglichkeit. Sonst können Sie den Kassenbetrag für eine Echthaarperücke einsetzen und die Differenz selbst tragen. Mehr zum Unterschied lesen Sie in Kunsthaar oder Echthaar.
Zuzahlung und Eigenanteil
- Zuzahlung: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € – bei Perücken praktisch immer 10 €. Unter 18 Jahren und bei Zuzahlungsbefreiung entfällt sie.
- Eigenanteil: Kostet das Wunschmodell mehr als der Kassenbetrag, zahlen Sie die Differenz selbst. Das wird vorher schriftlich festgehalten (Mehrkostenerklärung).
Viele Kunsthaarperücken liegen im Rahmen des Kassenbetrags. Wir sagen Ihnen vor dem Kauf, ob ein Eigenanteil entsteht.
Wie oft gibt es eine neue Perücke?
Nach Ablauf der Mindest-Tragedauer – 6 Monate bei der Kurzzeitversorgung, 12 Monate bei Kunsthaar und 15 Monate bei Echthaar in der Langzeitversorgung – ist mit einem neuen Rezept eine neue Versorgung möglich.
Bekommen Männer eine Perücke von der Kasse?
Bei Männern gilt Haarverlust nach der Rechtsprechung häufig nicht als entstellend, deshalb lehnen Kassen oft ab. Ausnahmen sind möglich, etwa bei vollständigem Haarverlust einschließlich Augenbrauen und Wimpern. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und fragen Sie bei Ihrer Kasse nach. Modelle finden Sie unter Herrenperücken und Toupets.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten richtet sich die Erstattung nach dem Tarif bzw. der Beihilfeverordnung. Lassen Sie sich die Kostenübernahme am besten vorher schriftlich bestätigen.
Häufige Fragen
Muss ich die Perücke vorab bezahlen?
Bei der Abrechnung über uns rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die Zuzahlung und einen eventuellen Eigenanteil. Details erklären wir auf der Seite Perücke auf Rezept.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Das ist je nach Kasse unterschiedlich. Bei der Kurzzeitversorgung ist oft keine gesonderte Genehmigung nötig, bei Langzeit- und Echthaarversorgung schon.
Was, wenn die Kasse ablehnt?
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wie das geht, lesen Sie in Widerspruch bei Ablehnung.
Fragen zu Ihrer Kasse? Wir beraten Sie kostenlos: 05223 189 70 83.
Hinweis: Diese Informationen sind allgemein und ersetzen keine Beratung durch Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse. Über die Kostenübernahme entscheidet Ihre Krankenkasse. Stand: November 2026.
Quellen: vdek-Vertrag Haarersatz (Produktgruppe 34), Stiftung Warentest.